Strafrecht
Rechtsanwalt Klement hat im Jahr 2011/ 2012 den Fachanwaltkurs für Strafrecht besucht.
Es erfolgt eine Vertretung bei allen Straftaten,
insbesondere bei Verkehrsstraftaten (Trunkenheit im Verkehr, Nötigung, fahrlässige Körperverletzung, Tötung, Gefährdung des Straßenverkehrs, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Unfallflucht)
Jagd- und waffenrechtlichen Straftaten (Tötung, fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung, Jagdwilderei, Fischwilderei)
Nötigung
Friedensverrat, Hochverrat
Widerstand gegen die Staatsgewalt (insbesondere Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Gefangenenbefreiung, Gefangenenmeuterei)
Hausfriedensbruch, Landfriedensbruch, Volksverhetzung
Falsche uneidliche Aussage und Meineid
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (Sexueller Missbrauch, Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Menschenhandel, Zuhälterei)
Beleidigung (Üble Nachrede, Verleumdung)
Straftaten gegen das Leben (Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen, fahrlässige Tötung)
Körperverletzung (gefährliche Körperverletzung, schwere Körperverletzung, fahrlässige Körperverletzung, Misshandlung von Schutzbefohlenen)
Menschenraub, Verschleppung, Geiselnahme
Diebstahl, Unterschlagung, unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs
Raub und Erpressung (räuberischer Diebstahl, besonders schwerer Fall des Diebstahls, Raub mit Todesfolge)
Begünstigung und Hehlerei
Betrug und Untreue (Kreditbetrug, Subventionsbetrug, Erschleichen von Leistungen)
Urkundenfälschung
Insolvenzstraftaten
Brandstiftungsdelikte
Straftaten im Amt
Kosten im Strafrecht
Bei einfacheren Straftaten bietet sich eine Abrechnung nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) an.
Bei schwerwiegenderen Straftaten mit umfangreichen Ermittlungsakten und komplizierten Sachverhalten bietet sich eine Berechnung nach Stundensätzen oder die Vereinbarung einer Pauschalvergütung an.
Details zur Kostenabrechnung finden Sie unter Kosten.